Verschenken – Übergeben – Vermachen neu
Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten"Viele Menschen stellen sich die Frage, wann und wie sie Teile ihres Vermögens - vor allem Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen - auf Angehörige übertragen sollen. Es ergibt häufig durchaus Sinn, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten auf künftige Erben und Angehörige zu übertragen. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten; beispielsweise sind die Weiternutzung durch die Übergeber sowie ein Rückforderungsrecht möglich.
Doch es ist stets eine Frage des Einzelfalls, ob das Vermögen nicht (teilweise) erst nach dem Tod übergehen soll. Die Statistik weist aus, dass nur knapp 20 % der Bevölkerung ein Testament machen. Immer wieder kommt es nach dem Tod zu Schwierigkeiten und Streit unter den Erben. Ein klares und durchdachtes Testament kann helfen, solche Streitigkeiten zu vermeiden.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Doch es ist stets eine Frage des Einzelfalls, ob das Vermögen nicht (teilweise) erst nach dem Tod übergehen soll. Die Statistik weist aus, dass nur knapp 20 % der Bevölkerung ein Testament machen. Immer wieder kommt es nach dem Tod zu Schwierigkeiten und Streit unter den Erben. Ein klares und durchdachtes Testament kann helfen, solche Streitigkeiten zu vermeiden.
Aber wann lohnt es sich, mit "wamer Hand" zu schenken und wann sollte man die Vermögensübertragung lieber erst nach dem Todesfall eintreten lassen?
Diesen Fragen widmet sich der ca. 60minütige Vortrag von Notar Dr. Jonas Bühler (Neu-Ulm). An den Vortrag wird sich eine Diskussionsrunde im größeren oder auch kleinen Kreis anschließen.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Anmeldung bei der vhs-Geschäftsstelle erforderlich!
1 Tag Mittwoch, 22.01.2025, 17:00 - 18:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Dr. Jonas Bühler | |||
242.08E.V1001 | |||
Preis: 5,00 € |
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