Regelung von Gesundheitskursen bezüglich Kostenerstattung

Gerne stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigungen für unsere qualitativ hochwertigen Gesundheitskurse aus, sofern Sie mindestens 80 % der Kursstunden wahrgenommen haben.

Die gesetzlichen Krankenkassen und die in deren Auftrag arbeitende zentrale Prüfstelle (ZPP) legen Erstattungskriterien zugrunde, die sich von den hohen Qualitätsstandards der Volkshochschulen unterscheiden. Inwieweit Kursinhalte und Qualifikationskriterien den Förderkriterien entsprechen, liegt im Beurteilungsermessen der einzelnen Krankenkasse oder der ZPP.

Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Hinweis zum Bonusprogramm:          
Wenn Sie einen Eintrag (Stempel) in Ihr Krankenkassen-Bonusheft benötigen, kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten einfach in unserer Geschäftsstelle vorbei oder senden Sie uns das Bonusheft in einem frankierten Rückumschlag zu. Wir unterstützen Sie hier gerne.