Gutschein verschenken
Aktivität verschenken – mit unseren Gutscheinen für Kurse und Veranstaltungen
Was kann man Schöneres schenken als Zeit und Aktivität? Mit unseren Gutscheinen für Kurse und Veranstaltungen liegen Sie immer richtig. Wählen Sie einfach den gewünschten Betrag ab 5 Euro aus. Nach abgeschlossener Buchung erhalten Sie Ihren Gutschein umgehend per E-Mail zum Selbstausdruck zugeschickt. Alternativ können Sie Ihren Gutschein auch in unserer Geschäftsstelle in Illertissen abholen. Unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre lang gültig und bieten den Beschenkten somit maximale Flexibilität, wann sie buchen möchten.
Gutscheinbedingungen der Volkshochschule im Landkreis Neu-Ulm e.V.
Gutscheinbedingungen der Volkshochschule im Landkreis Neu-Ulm e.V.
Mit dem Kauf eines Gutscheins erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:
1. Gutscheinangebot
Die Volkshochschule im Landkreis Neu-Ulm e.V. bietet Gutscheine mit einem frei wählbaren Wert ab 5 Euro zum Kauf an.
2. Verkaufsstellen
Die Gutscheine können in unserer vhs-Geschäftsstelle erworben oder online gekauft und sofort ausgedruckt werden.
3. Zahlarten
Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift.
4. Einlösung
Gutscheine der Volkshochschule im Landkreis Neu-Ulm e.V. können für den Kauf aller buchbaren, kostenpflichtigen Veranstaltungen und Kurse aus dem vhs-Programm eingesetzt werden. Das Guthaben wird bei der Abrechnung automatisch verrechnet. Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen und Kurse abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall kann das Guthaben für andere Veranstaltungen oder Kurse eingelöst werden. Das Guthaben kann weder ganz noch teilweise in Geld ausgezahlt werden.
5. Übertragbarkeit
Die Gutscheine der Volkshochschule im Landkreis Neu-Ulm e.V. sind übertragbar.
6. Einlösung mehrerer Gutscheine
Es können auch mehrere Gutscheine für eine Veranstaltungs- oder eine Kursbuchung eingelöst werden.
7. Restguthaben
Ein Restguthaben kann für spätere Buchungen eingesetzt werden.
8. Gültigkeit
Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Kaufdatum. Eine nachträgliche Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
9. Verjährung
Unabhängig von der Gültigkeit der Gutscheine gelten im Hinblick auf die Verjährung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fassung vom 20.07.2024